Sicherheit im Herbst: Schutz bei (versuchten) Einbrüchen

Wenn die Tage kürzer werden und die Dunkelheit merklich früher einbricht, wächst erfahrungsgemäß auch das Bedürfnis nach Sicherheit in den eigenen vier Wänden. Dass ein Einbruch neben dem materiellen Verlust eine enorme psychische Belastung darstellt, liegt da auf der Hand. Oft wird jedoch unterschätzt, dass bereits ein bloßer Einbruchsversuch tiefe Spuren hinterlässt. Nicht nur emotional, sondern ganz handfest in Form von erheblichen Sachschäden, z. B. durch aufgehebelte Türen, zertrümmerte Scheiben, demolierte Schlösser oder Hebelspuren. Die Zerstörung ist oft immens, selbst wenn die Täter unverrichteter Dinge abziehen mussten, und nach dem ersten Schock bricht sich für die Geschädigten meist schnell die quälende Frage Bahn, wer für die Reparaturkosten aufkommt.

Welch böses Erwachen dieses Szenario bereithalten kann, zeigt ein klassisches Beispiel aus der Praxis. Man kehrt voller Erholung aus dem Urlaub zurück, nur um am Badezimmerfenster massive Einbruchsspuren vorzufinden. Die Erleichterung ist groß, als sich herausstellt, dass kein einziger Wertgegenstand entwendet wurde – vermutlich, weil der Täter gestört wurde. Das beschädigte Fenster muss dennoch ausgetauscht werden, was ein tiefes Loch in die Haushaltskasse zu reißen droht. Da der Einbrecher unerkannt entkommen ist, läuft ein theoretischer Schadensersatzanspruch gegen ihn ins Leere.

In dieser Situation wiegen sich viele Hausbesitzer fälschlicherweise in der Sicherheit ihrer Wohngebäudeversicherung. Die greift jedoch nur bei klassischen Gefahren wie Feuer, Sturm, Hagel oder Leitungswasser. Schäden, die durch das Eindringen unbefugter Dritter am Gebäude entstehen, sind im Basis-Leistungsumfang der Gebäudeversicherung in der Regel nicht vorgesehen, sofern man nicht über einen Premiumtarif verfügt oder spezielle Klauseln vereinbart hat, die auch Schäden als Opfer einer polizeilich angezeigten Straftat explizit abdecken. Die Rettung in der Not ist meist die Hausratversicherung. Obwohl sie primär für das Inventar zuständig ist, übernimmt sie je nach Tarif auch die Kosten für die Beseitigung von Spuren misslungener oder geglückter Einbruchversuche am Gebäude.

Damit der Versicherer die finanziellen Folgen jedoch anstandslos auffängt, müssen vonseiten des Versicherten Spielregeln eingehalten werden. Allen voran steht die Pflicht, den Vorfall unverzüglich bei der Polizei anzuzeigen. Nur wenn die Beamten die Einbruchsspuren offiziell feststellen, ist der Nachweis erbracht, dass es sich nicht um eine einfache, nicht versicherte Sachbeschädigung handelt. Ergänzend empfiehlt es sich, die Schäden selbst mittels Fotos lückenlos zu dokumentieren. Zudem fordern die Versicherer, dass die vorhandenen Sicherungseinrichtungen beim Verlassen des Hauses auch tatsächlich genutzt werden. Ein in Kippstellung belassenes Fenster oder eine unverschlossene Tür werden die im Schadensfall als grobe Fahrlässigkeit gewertet, was den Versicherer dazu berechtigt, die Entschädigungsleistung zu kürzen oder gar gänzlich zu verweigern. Weil im turbulenten Alltag solche Pflichten jedoch schnell einmal in Vergessenheit geraten können, zeigen sich moderne Tarife heute erfreulicherweise kulanter und verzichten bis zu gewissen Schadenssummen auf Leistungskürzungen bei solchen Pflichtverletzungen.

Der Teufel steckt bekanntermaßen im Detail, daher prüfen wir gern Ihren aktuellen Versicherungsschutz auf Herz und Nieren, damit Sie bestmöglich abgesichert sind.