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Wer wird bei der Riesterrente gefördert?

Alle gesetzlich Pflichtversicherten, öffentlich Bedienstete, Beamte, Empfänger von Arbeitslosengeld und Versicherte in der Erziehungszeit. Auch Nichtberechtigte (z.B. Selbständige) können von der Zulage profitieren, wenn der Ehepartner einen förderfähigen Vertrag abschließt.

Für ab dem 01.01.2008 geborene Kinder gibt es 300.- EUR Förderung pro Jahr.

foerderung-rieserrente

Ihre Vorteile

· Nur ein Zulagenantrag für die gesamte Laufzeit.
· Bei Rentenbeginn können Sie bis zu 30% der gesparten Summe entnehmen.
· Das Vermögen aus der Zulagenrente zählt nicht zum verwertbaren Vermögen
  beim Arbeitslosengeld II 7 Hartz IV
· Lebenslange, garantierte Rente
· Hohe Förderung durch Zulagen und ggf. zusätzliche Steuerersparnis.
  Zu Beginn der Rente steht für Sie mindestens die Summe der eingezahlten
  Beiträge inklusive der Zulagen, für die Zulagenanspruch besteht, bereit.
· Mit Wohn-Riester ins eigene Haus

Wählen Sie

· Fondsanlagen · Fondsgebundene
· Klassische
  Rentenversicherung   Rentenversicherung

Deutschland im demografischen Wandel. Quelle: Statistisches Bundesamt Deutschland