Stichwort Pensionszusage
Wieder neue Gefahr für steuerliche Aberkennung von Pensionszusagen!
In den meisten Pensionszusagen hat der Begünstigte das alleinige Recht, bei Rentenbeginn zwischen einer lebenslänglichen Rente und einer einmaligen Kapitalauszahlung zu wählen.
In diesen Fällen liegt unter Umständen ein steuerlicher Zufluss auch dann vor, wenn sich der Arbeit-nehmer für die Rentenzahlung entscheidet. Zu dieser Einschätzung kamen die Richter des BFH (11.11.2009); ein Zufluss liegt dann vor, wenn der Arbeitnehmer die volle wirtschaftliche Verfügungsmacht über den Anspruch erlangt hat. Hierfür genügt es auch, wenn der Begünstigte ohne weiteres Zutun des Arbeitgebers die Möglichkeit hat, den Leistungserfolg herbeizuführen.
→ Wir empfehlen eine sofortige Überprüfung Ihrer Pensionszusage, um die o.g. Zuflussproblematik zu überprüfen!
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