Stichwort Betriebliche Krankenzusatzvericherung
Immer mehr Unternehmen erkennen den Wettbewerbsvorteil von gesunden Mitarbeitern. Wir empfehlen Ihrem Unternehmen, den Mitarbeitern eine betriebliche Krankenzusatz-versicherung anzubieten.
Eine häufig gestellte Frage der Unternehmer lautet:
Warum sollte ich so etwas in meinem Unternehmen einführen?
Es gibt viele Antworten:
Angesichts immer weiter steigender Gesundheitskosten und zunehmender Leistungskürzungen in der gesetzlichen Krankenversicherung gewinnen Krankenzusatz-versicherungen immer mehr an Bedeutung. Doch aufgrund der oftmals sehr restriktiven Annahmepolitik (Ablehnung wegen Vorerkrankungen) der Privaten Krankenversicherungen, ist der Weg über einen privaten Abschluss für viele Mitarbeiter nicht gangbar.
Hinzu kommt, dass Gruppenverträge für die Mitarbeiter im Vergleich zu privaten Einzel-verträgen grundsätzlich vorteilhafter sind. So sind Gruppenverträge erheblich beitrags-günstiger und die sonst üblichen Gesundheitsfragen entfallen oft - im Übrigen können die Familienangehörigen ebenfalls von diesen Vorteilen profitieren.
Für die Unternehmen hat die bKV auch unschätzbare Vorteile:
Der Chef macht mit diesem Angebot bei seinen Mitarbeiter einen großen Pluspunkt (soziale Komponente) und erhöht damit seine Wettbewerbsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt. Gute Fachkräfte zu halten und neue zu gewinnen wird mehr und mehr zum Wirtschaftsfaktor. Gesundheit ist längst keine Privatsache mehr, Gesundheit ist ein Wirtschaftstrend - besonders im Zeichen des demographischen Wandels.
"Gesundheit ist der erste globale Wirtschaftetrend,
der keinen Rohstoff und keine Technik,
sondern den MENSCH selbst in den Mittelpunkt stellt."
(Zukunftsforscher Leo A. Neflodow)
Die arbeitgeberfinanzierte betriebliche Krankenzusatzversicherung ist ein "Benefit", der sofort leistet im Gegensatz zur betrieblichen Altersversorgung (erst bei Rentenbeginn). Durch diesen zeitnahen und aktiven Nutzen erhöht sich die Mitarbeiterbindung um ein Vielfaches. Hinzu kommt, dass die Beitragsaufwendungen im Vergleich oft niedriger sind.
Eine alternative Gehaltserhöhung ist mit hohen Lohnnebenkosten verbunden und als Motivationsfaktor relativ kurzlebig. Bei einer Lohnerhöhung kommt häufig nur die Hälfte von dem an, was der Unternehmer zahlt.
Vorteile in Zahlen - Beispielsrechnung: Unternehmen mit 12 Mitarbeitern (MA) und einem Bruttodurchnittsgehalt je MA in Höhe von 1.800.- € zzgl. 22% Sozialversicherung (SV)
| Bruttolohnerhöhung: | 3% = 54,00 € | |
| Effektiver Aufwand des Arbeitgebers (ink. AG-Anteil SV): | 65,00 € | |
| Effektiver Gesamtaufwand p.a. (bei 12 MA): | 9.486,72 € | |
| Nettolohnerhöhung des Arbeitnehmers (Led., St.-Kl. 1): | 30,10 € |
bKV als Sachbezug durch den Arbeitgeber finanziert (§ 43ff VVG)
| Versicherungsbeitrag zahlt der Arbeitgeber: | 30,10 € | |
| Effektiver Aufwand des Arbeitgebers: | 30,10 € | |
| Effektiver Gesamtaufwand p.a. (12 MA): | 4.334,40 € | |
| Ersparnis: bKV zur Bruttolohnerhöhung p.a. | 5.152,32 € |
Ein weiterer Vorteil: Durch die bessere und schnellere ärztliche Versorgung (Privatpatient) steht der Mitarbeiter schneller und vor allem gesund dem Unternehmen wieder zur Verfügung - die Fehlzeiten werden reduziert.
Darüber hinaus können die Beitragsaufwendungen (inkl. der evtl. Pauschalsteuer) als Betriebsausgaben und für den Mitarbeiter lohn- und sozialabgabenfrei gestellt werden.
Vielfältige Tarifbausteine: Der mögliche Umfang der betrieblichen Krankenzusatz-versicherung ist frei wählbar. Sie können die für Ihre Belegschaft passenden Absicherungs-bausteine auswählen oder Ihre Mitarbeiter selbst entscheiden lassen. Von der Zahnersatz-versicherung über Heilpraktikerleistungen, bis hin zur ambulanten- und stationären (1-Bett-Zimmer und Chefarzt) Absicherung.
Dabei kann sich das Engagement des Arbeitgebers auf das reine Angebot eines kollektiven Gruppentarifes beschränken oder die anteilige bzw. vollständige Finanzierung der Er-gänzungsversicherung umfassen.
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