Stichwort Gebäudeversicherung / Hausratversicherung
Die schlummernde Gefahr der Unterversicherung!
Immer häufiger versuchen Gebäudeversicherungen im Schadensfall auf eine „Anrechnung einer Unterversicherung“ hinzuwirken. Dies bedeutet, dass der Schaden nur in dem Verhältnis entschädigt wird, wie sich die Versicherungssumme zum Versicherungswert verhält. Die Versicherungsgesellschaften argumentieren immer häufiger, dass der Versicherungswert (Versicherungswert 1914 oder Wohnflächentarif) nicht stimmt / nicht mehr stimmt. Sie unterstellen, dass die Versicherungswertberechnung von Anfang an nicht korrekt war oder der Wert Ihres Gebäudes durch An-/ Umbau- oder Modernisierungsmaßnahmen, welche nicht kundgetan wurden, gestiegen ist!
Vermeiden Sie in der Wohngebäudeversicherung in jedem Fall eine Unterversicherung! Die Versicherungssumme der Wohngebäudeversicherung muss den Wiederaufbaukosten des Gebäudes im Falle eines Totalschadens entsprechen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass Sie im Schadensfall einen Teil der Kosten selbst tragen.
Überprüfen Sie mit uns den Versicherungswert Ihres Gebäudes, wir können Ihnen mittels so genannter Wertermittlungsbögen den exakten Versicherungswert ermitteln – und dann gilt im Schadensfall: „Kein Abzug wegen Unterversicherung“!
Mit uns kommen Sie durchs
Versicherungslabyrinth!
Wir zeigen Ihnen den richtigen Weg!